Mag. Manfred Schaffer - Ihr Anwalt für erbrechtliche Angelegenheiten
in Pfarrwerfen/Bezirk St. Johann im Pongau/Salzburg
Auf dem Gebiet des Erbrechts gilt es eine Reihe von Formvorschriften zu beachten. Nur wenn Ihr Testament oder Ihre letztwillige Verfügung rechtsgültig erstellt wurden, kann der Nachlass Ihrem Wunsch entsprechend ohne langwierige Erbstreitigkeiten an Ihre Erben verteilt werden. Mit meinem durch ständige Fortbildung auf dem aktuellsten Stand befindlichen Rechtswissen unterstütze ich Sie bei der Nachlassplanung oder der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche!
Rechtssicherheit bei Testamenten
Nur allzu oft sind handschriftliche Testamente aus inhaltlichen oder formalen Gründen fehlerhaft und führen deshalb zu gerichtlichen Auseinandersetzungen unter den Erben. Zudem gelangen letztwillige Verfügungen immer wieder in falsche Hände und werden unterschlagen.
Ich berate und unterstütze Sie bei der Planung und Errichtung Ihres Testaments oder Vermächtnisses ebenso, wie bei der Errichtung von Erbverträgen und Erbverzichtsverträgen sowie Schenkungen auf den Todesfall. Darüber hinaus übernehme ich die ordnungsgemäße Verwahrung Ihrer letztwilligen Verfügungen und veranlasse die Registrierung beim Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte, damit Ihr Nachlass unangefochten die richtigen Adressaten
erreicht.